Freistellung Arbeitsrecht – Vorlage kostenlos
Schriftliche Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht – widerruflich oder unwiderruflich, mit oder ohne Anrechnung von Resturlaub.
Wichtige Hinweise
Eine **unwiderrufliche Freistellung** unter Fortzahlung der Vergütung ist grundsätzlich zulässig und kann mit der Anrechnung von Resturlaub verbunden werden (BAG, Urteil vom 14.03.2006, Az. 9 AZR 11/05). Bei **widerruflicher Freistellung** kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen. Während der Freistellung bleibt das **Wettbewerbsverbot gemäß §60 HGB** grundsätzlich bestehen. Die **Urlaubsanrechnung** bei unwiderruflicher Freistellung ist nur wirksam, wenn die Freistellung ausdrücklich unter Anrechnung des Urlaubs erklärt wird. Sozialversicherungsrechtlich bleibt das Beschäftigungsverhältnis bei bezahlter Freistellung bestehen.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.