Digitaler Nachlass – Vorlage kostenlos
Verfügung über den digitalen Nachlass: Online-Konten, Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, digitale Abonnements und Kryptowährungen. Ergänzung zum Testament oder eigenständige Vollmacht.
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Wichtige Hinweise
Der BGH hat 2018 entschieden, dass digitale Konten (z.B. Facebook) vererbbar sind (BGH III ZR 183/17). Erben treten in die Vertragsbeziehung ein. Dennoch empfiehlt sich eine **ausdrückliche Regelung** des digitalen Nachlasses, da viele Anbieter eigene Regelungen haben. Passwörter sollten **nicht** im Testament selbst stehen (wird beim Nachlassgericht hinterlegt und ist einsehbar), sondern separat und sicher verwahrt werden (Passwort-Manager, versiegelter Umschlag). Diese Verfügung ergänzt das Testament und sollte idealerweise als **Vollmacht über den Tod hinaus** formuliert werden.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.