Vermächtnis – Vorlage kostenlos
Verfügung eines Vermächtnisses: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände an eine bestimmte Person, ohne diese als Erben einzusetzen (§2147 ff. BGB).
Wichtige Hinweise
**Vermächtnis vs. Erbschaft:** Der Vermächtnisnehmer wird **nicht** Erbe, sondern hat einen **schuldrechtlichen Anspruch** gegen die Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstands (§2174 BGB). Das Vermächtnis muss in einem Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Bei eigenhändiger Errichtung gelten die Formvorschriften des §2247 BGB (vollständig handschriftlich und unterschrieben). Der Vermächtnisanspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis (§2174, §195 BGB).
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.