Betreuungsverfügung – Vorlage kostenlos
Betreuungsverfügung nach §1816 BGB – bestimmen Sie im Voraus, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
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Wichtige Hinweise
Die Betreuungsverfügung ist im Betreuungsrecht verankert (§1816 BGB). Das Betreuungsgericht muss den Betreuervorschlag **grundsätzlich berücksichtigen**, es sei denn, die vorgeschlagene Person ist ungeeignet. Die Betreuungsverfügung ist **formfrei**, sollte aber eigenhändig unterschrieben sein. Empfehlung: beim **Zentralen Vorsorgeregister** der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.