Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – Vorlage kostenlos

Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG für Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbstständige.

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Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Die EÜR nach §4 Abs. 3 EStG dürfen nur Freiberufler, nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Kleinunternehmer verwenden. Buchführungspflicht gilt ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§141 AO). Das Finanzamt verlangt die EÜR in elektronischer Form (Anlage EÜR zur Steuererklärung). Diese Vorlage dient der internen Übersicht – für die Steuererklärung ist die offizielle Anlage EÜR zu verwenden.

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen