SEPA-Lastschriftmandat – Vorlage kostenlos

SEPA-Lastschriftmandat für die Einzugsermächtigung per SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift – von Gläubiger und Schuldner.

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Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Das SEPA-Lastschriftmandat muss dem Gläubiger **vor der ersten Lastschrift** vorliegen. Bei der **SEPA-Basislastschrift** können Verbraucher ohne Angabe von Gründen innerhalb von **8 Wochen** eine Rückbuchung verlangen. Bei der **SEPA-Firmenlastschrift (B2B)** ist eine Rückbuchung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Gläubiger-ID erhalten Unternehmen bei der Bundesbank.

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen