Prokura erteilen – Vorlage kostenlos

Vorlage zur Erteilung einer Prokura – umfassende Handlungsvollmacht für Angestellte nach §§48–53 HGB mit Eintragung ins Handelsregister.

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Details

Wichtige Hinweise

Rechtlicher Hinweis

Die Prokura ist in **§§48–53 HGB** geregelt. Sie kann nur vom **Inhaber des Handelsgeschäfts oder dessen gesetzlichem Vertreter** erteilt werden und muss ins **Handelsregister eingetragen** werden (§53 HGB). Die Prokura umfasst alle Geschäfte eines Handelsgewerbes, mit Ausnahme der Veräußerung/Belastung von Grundstücken (§49 Abs. 2 HGB). Die Prokura kann jederzeit **widerrufen** werden (§52 Abs. 1 HGB), ist aber gegenüber Dritten erst wirksam, wenn die Löschung im Handelsregister eingetragen ist.

Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen