Das Wichtigste in Kürze
- Echtheit prüfen: Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein (rechtsdienstleistungsregister.de). Fehlt der Eintrag oder verlangt das Schreiben Zahlung auf ein ausländisches Konto, kann es sich um Betrug handeln.
- Berechtigte Forderungen bezahlen: Bestreiten Sie nur, was tatsächlich strittig ist. Ist die Hauptforderung berechtigt, zahlen Sie sie direkt – und bestreiten gegebenenfalls nur die Kosten.
- Gelber Umschlag: Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, haben Sie nur zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Dieses Schreiben ersetzt ihn nicht.
Welche Angaben das Inkassounternehmen machen muss
Schon im ersten Schreiben muss ein Inkassodienstleister klar und verständlich angeben (§ 13a RDG):
- für wen er arbeitet (Name oder Firma des Auftraggebers),
- worauf die Forderung beruht, bei Verträgen mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses,
- wie sich Zinsen und Kosten zusammensetzen und wie hoch sie sind.
Fehlen diese Angaben, fordern Sie sie mit der Vorlage an. Solange unklar ist, wofür Sie zahlen sollen, müssen Sie nicht zahlen.
Wann eine Forderung verjährt – mit Beispiel
Die meisten Alltagsforderungen (Kaufpreis, Handyrechnung, Abo) verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB).
- Rechnung aus dem Mai 2022 → Verjährung beginnt am 31. Dezember 2022 → verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
- Ein Mahnbescheid oder eine Klage vor diesem Datum hemmt die Verjährung (§ 204 BGB); ein einfaches Mahnschreiben des Inkassobüros nicht.
Verjährung wirkt nur, wenn Sie sich darauf berufen (§ 214 BGB). Genau das tut die Option „Forderung ist verjährt“.
Welche Kosten Sie zahlen müssen
Inkassokosten sind ein Verzugsschaden. Sie müssen sie nur tragen, wenn Sie mit einer berechtigten Forderung in Verzug waren (§ 286 BGB) – in der Regel nach einer Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, wenn die Rechnung darauf hinweist.
- Die Kosten dürfen nicht höher sein als die Gebühren eines Rechtsanwalts für dieselbe Tätigkeit (§ 13e RDG).
- Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Kosten für Adressermittlung, Kontoführung oder „Bearbeitungsgebühren“ sind häufig nicht oder nicht in dieser Höhe geschuldet.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 13a RDG – Darlegungs- und Informationspflichten
- § 13e RDG – Erstattung von Inkassokosten
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 199 BGB – Beginn der Verjährung
- § 214 BGB – Einrede der Verjährung
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- § 288 BGB – Verzugszinsen
- Rechtsdienstleistungsregister (Prüfung registrierter Inkassounternehmen)
Gesetzesstand geprüft am 26. September 2026.
Häufige Fragen
Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?
Ja, zumindest schriftlich, wenn Sie die Forderung bestreiten. Schweigen kann dazu führen, dass der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt.
Darf das Inkasso mit einem SCHUFA-Eintrag drohen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Eine Forderung, die Sie ausdrücklich bestritten haben, darf in der Regel nicht an Auskunfteien gemeldet werden, solange der Streit nicht geklärt ist.
Soll ich einen Teil zahlen?
Zahlen Sie nur, was Sie für berechtigt halten, und geben Sie im Verwendungszweck an, worauf die Zahlung angerechnet werden soll, etwa „Hauptforderung Rechnung 4711“.
Was ist, wenn danach ein Mahnbescheid kommt?
Legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Mahngericht ein. Dann muss der Gläubiger klagen und die Forderung vor Gericht beweisen.
Diese Vorlage und die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei hohen Beträgen, Fristen vor Gericht oder unklarer Rechtslage lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Anzeige