Das Wichtigste in Kürze
- Frist: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Ein Brief gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X).
- Form: unterschriebener Brief oder Fax an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Eine einfache E-Mail reicht nicht.
- Bewertungsmaßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 VersMedV). Entscheidend sind die dauerhaften Funktionseinschränkungen im Alltag, nicht die Diagnosen.
Warum der Gesamt-GdB nicht einfach addiert wird
Das Amt bewertet jede Beeinträchtigung einzeln (Einzel-GdB) und bildet daraus einen Gesamt-GdB. Dabei wird nicht zusammengezählt: Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert; weitere Leiden erhöhen ihn nur, wenn sie die Gesamtbeeinträchtigung tatsächlich verstärken (Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A Nr. 3).
- Einzel-GdB 10 erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nicht.
- Auch ein Einzel-GdB 20 führt oft nicht zu einer Erhöhung.
- Beispiel: Wirbelsäule 40, Kniegelenke 20, Bluthochdruck 10 ergeben häufig einen Gesamt-GdB von 40 oder 50 – nicht 70.
Für die Begründung heißt das: Konzentrieren Sie sich auf die schwerwiegendste Beeinträchtigung und darauf, ob sie im Bescheid zu niedrig eingestuft wurde.
Was ein höherer GdB bringt
Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Bei 30 oder 40 können Sie bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen, um Ihren Arbeitsplatz besser zu schützen.
- Steuer-Pauschbetrag (§ 33b EStG) pro Jahr: GdB 20: 384 €, 30: 620 €, 40: 860 €, 50: 1.140 €, 60: 1.440 €, 70: 1.780 €, 80: 2.120 €, 90: 2.460 €, 100: 2.840 €.
- Ab GdB 50: fünf Tage Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX) und besonderer Kündigungsschutz – eine Kündigung braucht die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
- Ab GdB 50 unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor der Regelaltersgrenze.
Schon ein Unterschied von 10 Punkten kann sich daher lohnen.
So bauen Sie die Begründung auf
- Akteneinsicht abwarten: Die versorgungsärztliche Stellungnahme zeigt, welche Befunde berücksichtigt wurden und welcher Einzel-GdB für welches Leiden angesetzt ist. Die Vorlage beantragt die Kopien automatisch.
- Fehlende Befunde nennen: Häufig lagen dem Amt nicht alle Arzt- oder Klinikberichte vor. Listen Sie behandelnde Ärztinnen und Ärzte mit Anschrift auf oder legen Sie aktuelle Berichte bei.
- Funktionen statt Diagnosen beschreiben: „Ich kann wegen der Arthrose höchstens 300 Meter am Stück gehen und brauche für Treppen das Geländer“ überzeugt mehr als „Gonarthrose beidseits“.
- Mit der GdB-Tabelle vergleichen: Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze nennen für die meisten Erkrankungen Spannen (z. B. 30–40). Zeigen Sie, warum Ihr Fall am oberen Ende liegt.
Kann der GdB im Widerspruch sinken?
Das Amt prüft den Fall im Widerspruch vollständig neu. Eine Herabsetzung des bereits festgestellten GdB ist aber nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X möglich, etwa wenn sich Ihr Zustand nachweislich gebessert hat. In der Praxis ist das selten.
Hat sich Ihr Gesundheitszustand nach dem Bescheid verschlechtert, ist statt des Widerspruchs oft ein Änderungsantrag (Neufeststellung nach § 48 SGB X) der bessere Weg. Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats kostenfrei beim Sozialgericht klagen (§§ 87, 183 SGG).
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen (Schwerbehinderung ab GdB 50)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit Anlage
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist
- § 25 SGB X – Akteneinsicht
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
- § 168 SGB IX – Zustimmung zur Kündigung
- § 208 SGB IX – Zusatzurlaub
Gesetzesstand geprüft am 26. September 2026.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Widerspruch beim Versorgungsamt?
Meist mehrere Monate, weil oft neue Befundberichte angefordert werden. Entscheidet das Amt drei Monate lang nicht, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich (§ 88 SGG).
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Der Widerspruch ist kostenfrei und formlos. Unterstützung bieten auch Sozialverbände wie VdK oder SoVD, bei denen eine Mitgliedschaft die Beratung einschließt.
Was bedeutet das Merkzeichen G?
„G“ steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es berechtigt unter anderem zur Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder zu einer Kfz-Steuerermäßigung.
Kann ich den Widerspruch zurücknehmen?
Ja, jederzeit bis zur Entscheidung – etwa wenn nach der Akteneinsicht klar ist, dass der Bescheid stimmt. Der ursprüngliche Bescheid bleibt dann bestehen.
Diese Vorlage und die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei hohen Beträgen, Fristen vor Gericht oder unklarer Rechtslage lassen Sie sich anwaltlich beraten.
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