Erbausschlagung – Vorlage kostenlos
Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erklärt werden (§1944 BGB).
Wichtige Hinweise
**Frist:** Die Erbausschlagung muss innerhalb von **6 Wochen** nach Kenntnis des Erbfalls erklärt werden (§1944 BGB). Bei Auslandsbezug beträgt die Frist 6 Monate. Die Erklärung muss gegenüber dem **Nachlassgericht** (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) erfolgen – entweder persönlich zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§1945 BGB). Eine einfache schriftliche Erklärung reicht **nicht** aus. Nutzen Sie diese Vorlage als Orientierung und lassen Sie die Unterschrift beglaubigen oder erklären Sie die Ausschlagung persönlich beim Nachlassgericht.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.