Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf – Vorlage kostenlos
Rechtssicherer Arbeitsvertrag für Arbeit auf Abruf nach §12 TzBfG. Regelt die Mindestarbeitszeit, Ankündigungsfrist und die flexible Einteilung der Arbeitseinsätze.
Wichtige Hinweise
Bei **Arbeit auf Abruf** (§12 TzBfG) muss eine wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung, gelten **20 Stunden** als vereinbart. Die Höchstarbeitszeit darf das **Dreifache** der Mindestarbeitszeit nicht übersteigen (bei 10 Std. Minimum also max. 30 Std.). Die **Ankündigungsfrist** beträgt mindestens 4 Tage. Jeder Einsatz muss mindestens **3 zusammenhängende Stunden** umfassen. Auch bei Nichtabruf besteht Vergütungsanspruch für die Mindeststunden.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.