Werkstudentenvertrag – Vorlage kostenlos
Arbeitsvertrag für Werkstudenten mit Berücksichtigung des Werkstudentenprivilegs. Regelt Arbeitszeit (max. 20 Std./Woche in Vorlesungszeit), Vergütung und Sozialversicherungsbefreiung.
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Wichtige Hinweise
Rechtlicher Hinweis
Das **Werkstudentenprivileg** gilt nur bei maximal 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf die Arbeitszeit vorübergehend überschritten werden (max. 26 Wochen/Jahr über 20 Std.). Der **Mindestlohn** (2025: 12,82 €/Std.) gilt auch für Werkstudenten. Bei Verlust der Immatrikulation entfällt das Werkstudentenprivileg sofort. Rechtsgrundlage: §6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, §27 Abs. 4 SGB III.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.