Kurzarbeit-Vereinbarung – Vorlage kostenlos
Individuelle Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Regelt Umfang der Arbeitszeitreduzierung, Kurzarbeitergeld und Dauer gemäß §§95 ff. SGB III.
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Wichtige Hinweise
Kurzarbeit setzt eine **rechtliche Grundlage** voraus: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder – wie hier – eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer. Ohne Rechtsgrundlage kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig reduzieren. Der Arbeitgeber muss **Kurzarbeitergeld** bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen und beantragen (§§95–109 SGB III). Das KuG beträgt **60 %** (bzw. 67 % mit Kind) des ausgefallenen Nettoentgelts. Die Kurzarbeit darf grundsätzlich höchstens **12 Monate** dauern.
Diese Vorlage dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.